Probleme beim Ankauf oder Verkauf, Typisierungsprobleme, Schadensfälle, Werkstattarbeiten oder Reparaturkosten bieten Jahr für Jahr eine breite Plattform für rechtliche Berührungspunkte. Als Oldtimer-Freund und Eigentümer von Oldtimern bietet Dr. Günter Lippitsch ein fachkundiges rechtliches Spezialwissen.
In unserem heutigen Blogartikel beantworten wir für Sie die uns häufig gestellte Frage:
Sowohl als Käufer als auch als Verkäufer eines Oldtimers hat man besonders auf einen vollständigen und „richtigen“ Kaufvertrag zu achten, der den Zustand des Fahrzeuges korrekt wiedergibt. Jedwede auch nur geringfügige Änderung ermöglicht die Irrtumsanfechtung des Kaufvertrages, ganz abgesehen von möglichen Gewährleistungsansprüchen (dies in besonderen Fällen sogar bei Ausschluss von Gewährleistungsrecht unter Privaten). Bei technischer Unkenntnis empfiehlt es sich zudem, ein Sachverständigengutachten für den Wert und den Zustand des Oldtimers einzuholen.
Sollten Sie weitere Fragen zum Verkauf Ihres Oldtimers haben, freuen wir uns über eine Nachricht von Ihnen über recht@anwalt-graz.at.
Dr. Günter Lippitsch hat eine große Leidenschaft – Oldtimer. Er pflegt dieses Hobby auch im privaten Bereich und verbindet sein Wissen im Umgang mit klassischen Fahrzeugen und den Themen aus rechtlichen Belangen zu seiner besonderen Expertise als Oldtimer-Anwalt. Als Rechtsanwalt ist er sich der besonderen Problembereiche und Fallstricke im Verkehrs-, Veranstaltungsrecht, Gewährleistung- und Schadenersatzrecht nach Unfällen oder Fehlkäufen bewusst. Mit umfassendem Fachwissen und Erfahrung begleitet er österreichweit seine Klienten unter Einbeziehung seiner Kontakte zu Sachbearbeitern von Versicherungen und Sachverständigen in Oldtimerfragen. Damit bietet er eine breite Plattform für jedwede rechtliche Oldtimer-Rechtsthematik, die er auch in Fachvorträgen einem interessierten Publikum näherbringt.