Lippitsch.Hammerschlag Rechtsanwälte
Das Team von Lippitsch.Hammerschlag Rechtsanwälte betreut Sie kompetent und umfassend in den folgenden rechtlich relevanten Bereichen:
Scheidungsrecht ist ein Teil des Familienrechts und regelt die rechtlichen Aspekte einer Ehescheidung, wie etwa auch Unterhalt, Vermögensaufteilung und kindesbezogene Themen im Fall der einvernehmlichen Scheidung.
Eherecht bezieht sich auf die gesetzlichen Bestimmungen, welche die rechtlichen Beziehungen zwischen Ehepartnern regeln, einschließlich der Aspekte Eheschließung, Scheidung, Unterhalt und Vermögensaufteilung.
Das Kindschaftsrecht ist ein Teil des Familienrechts und regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Eltern und ihren Kindern sowie zwischen Kindern und ihren Verwandten. Es umfasst das Sorgerecht, das Umgangsrecht, das Adoptionsrecht und das Unterhaltsrecht.
Das Erbrecht ist ebenso Teil des Zivilrechts und regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Übertragung von Vermögen auf Erben oder Vermächtnisnehmer. Es umfasst erbrechtliche Verträge (zu Lebzeiten), die gesetzliche Erbfolge, das Testament oder den Pflichtteil.
Familienrecht ist ein Teil des Zivilrechts und umfasst alle rechtlichen Regelungen im Zusammenhang mit Familie und Ehe.
Oldtimerrecht ist ein Sonderfall des Schadenersatz- und Gewährleistungsrechts. Es umfasst auch Regelungen im Zusammenhang mit dem Import oder Export von Fahrzeugen sowie die Gestaltung von speziellen Kaufverträgen.
Das Kraftfahrzeugrecht regelt nicht nur die Zulassung, den Betrieb und die Haftung von Fahrzeugen im Straßenverkehr. Es umfasst auch rechtliche Themen des Verwaltungsstrafverfahrens oder die Schadensabwicklung nach Verkehrsunfällen im In- und Ausland.
Das Versicherungsrecht umfasst alle rechtlichen Rahmenbedingungen von Haftpflicht-, Unfall-, Kraftfahrzeug-, Rechtschutz-, Berufsunterbrechungs- und Lebensversicherungen. Es regelt auch die Vertragsbeziehungen zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer.
Das Vertragsrecht regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen von Verträgen zwischen natürlichen und/oder juristischen Personen. Erstellt werden unter anderem Kaufverträge, Dienstbarkeitsverträge, Zusammenarbeitsverträge, Geheimhaltungsvereinbarungen, Erbverträge, Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen, Vertriebsverträge, Bauverträge und Urheberrechtsverträge
Das Bauprozessrecht ist ein Teil des Zivilprozessrechts und regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen von Streitigkeiten im Zusammenhang mit Bauvorhaben jeglicher Art.
Das Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht ist ein Teil des Zivilrechts und regelt die Haftung und den Schadenersatz bei Verletzung von Verträgen oder gesetzlichen Pflichten. Es umfasst insbesondere Ansprüche bei Gewährleistung, die Mängelbeseitigung, den Schadenersatz oder das Schmerzengeld.
Das Marken- und Wettbewerbsrecht ist ein Teil des gewerblichen Rechtsschutzes und regelt den Schutz von geistigem Eigentum im Geschäftsleben. Es umfasst auch die Registrierung und Durchsetzung von Markenrechten sowie die Verhinderung unlauterer Wettbewerbspraktiken.
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Jeden ersten Donnerstag im Monat von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhrim Gemeindeamt Gamlitz, Obere Hauptstraße 3, 8462 Gamlitz