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Kindesunterhalt bei erhöhter Betreuung: Wann reduziert sich die Unterhaltspflicht?

Kindesunterhalt bei erhöhter Betreuung: Wann reduziert sich die Unterhaltspflicht?

Viele Eltern fragen sich, ob sich der Kindesunterhalt bei erhöhter Betreuung des unterhaltspflichtigen Elternteils reduziert. Wer sein Kind regelmäßig und deutlich häufiger betreut als im “üblichen Kontaktrecht” vorgesehen, geht oft davon aus, dass dadurch automatisch keine oder zumindest eine deutlich verminderte Unterhaltszahlungen zu leisten sind. Eine Reduktion oder gar ein gänzlicher Entfall der Geldunterhaltspflicht ist allerdings von den konkreten Umständen des Einzelfalles abhängig.

Die Verpflichtung zur Zahlung von Kindesunterhalt bleibt in der Regel auch dann bestehen, wenn ein Elternteil einen erhöhten Betreuungsanteil übernimmt. Ein solcher allein führt jedenfalls nicht automatisch zum Wegfall der Geldunterhaltspflicht.

Wann kann sich der Kindesunterhalt reduzieren?

In der Rechtsprechung wird berücksichtigt, dass ein Elternteil durch häufigere Betreuung bereits einen größeren Beitrag in Form von Naturalunterhalt leistet. Dazu zählen insbesondere die Versorgung des Kindes, Verpflegung, Freizeitgestaltung, Unterkunft sowie laufende Ausgaben während der Betreuungszeiten.

Überschreitet die Betreuung das von der Rechtsprechung festgelegte übliche Ausmaß von rund 80 Tagen pro Jahr, kann dies zu einer Reduktion des Kindesunterhalts führen. Die Höhe der Kürzung richtet sich jedoch immer nach den konkreten Umständen des Einzelfalls; insbesondere auch nach der konkreten Anzahl der Tage, an denen die Betreuung übernommen wird. In solchen Fällen wird ein prozentueller Abschlag vom Geldunterhaltsanspruch vorgenommen.

Wann entfällt die Unterhaltspflicht vollständig?

Ein vollständiger Entfall der Geldunterhaltspflicht kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht. Voraussetzung ist, dass beide Elternteile das Kind zumindest annähernd gleich betreuen, die laufenden Kosten weitgehend gleich tragen und vergleichbare Einkommensverhältnisse vorliegen. Dies ist insbesondere bei einem sogenannten Doppelresidenzmodell relevant.

Selbst bei einer nahezu hälftigen Betreuung erfolgt jedoch stets eine individuelle rechtliche Prüfung. Maßgeblich sind neben den Betreuungstagen auch die konkrete Übernahme von außerordentlichen Kosten, Einkommen und die tatsächliche Kostenverteilung zwischen den Eltern.

Individuelle Berechnung des Kindesunterhalts

Ob und in welchem Ausmaß sich der Kindesunterhalt bei erhöhter Betreuung reduziert, lässt sich daher nicht pauschal beantworten.

Eine rechtliche Prüfung ist daher empfehlenswert, um die tatsächliche Unterhaltspflicht korrekt zu ermitteln und spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

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