Dr. Günter Lippitsch, Experte für Scheidungsrecht, beantwortet häufig gestellte Fragen zum Thema Scheidungsrecht.
“Wer muss bei einer Scheidung Unterhalt zahlen?”
Die Ehegattenunterhaltspflicht (egal ob von Mann zu Frau oder umgekehrt) besteht auch in der aufrechten Ehe nach Maßgabe der Einkommensverhältnisse. Der schlechter verdienende oder haushaltsführende Ehegatte ist nicht auf Almosen angewiesen.
Der nacheheliche Unterhalt richtet sich nach dem Verschulden bei der Scheidung. Sowohl bei überwiegendem als auch bei Alleinverschulden des einen oder anderen Ehegatten gebührt nach Maßgabe des Einkommens ein entsprechender Ehegattenunterhalt. Bei gleichteiligem Verschulden existiert ein nachehelicher Unterhaltsanspruch grundsätzlich nicht (eine Ausnahme ist der Billigkeitsunterhalt bei einer finanziell nachteiligen Situation eines Ehegatten).
Der nacheheliche Ehegattenunterhalt kann in einem Ehevertrag gänzlich ausgeschlossen wer den, es sei denn, einer der Ehegatten wird nach der Ehescheidung ohne eigenes Verschulden bedürftig.
Bei der einvernehmlichen Scheidung kann ein nachehelicher Ehegattenunterhalt vereinbart oder derselbe ausgeschlossen werden.
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