News

Lippitsch.Hammerschlag Rechtsanwälte

Kategorien:

Wahr oder Falsch: Mein Ehegatte bekommt bei meinem Tod automatisch alles?

Erb Aufteilung

Antwort: Falsch.

Ob und in welchem Ausmaß der Ehegatte erbt, hängt von der konkreten Familiensituation und eventuell vorhandenen letztwilligen Verfügungen, wie Testamenten oder Erbverträgen, ab.

Die gesetzliche Erbfolge in Österreich

Hat der Verstorbene keine letztwillige Verfügung hinterlassen, greift die gesetzliche Erbfolge. Dabei erbt der überlebende Ehegatte abhängig von den familiären Verhältnissen:

  1. Mit Kindern des Verstorbenen:
    Der Ehegatte erbt ein Drittel der Verlassenschaft, während die Kinder die restlichen zwei Drittel erhalten.
  2. Mit Eltern des Verstorbenen:
    Der Ehegatte erbt zwei Drittel der Verlassenschaft, während das verbleibende Drittel an die Eltern des Verstorbenen geht.
  3. Ohne Nachkommen oder Eltern:
    In diesem Fall erbt der Ehegatte allein die gesamte Verlassenschaft.

Letztwillige Verfügungen: Testament oder Erbvertrag

Durch ein Testament oder einen Erbvertrag kann der Verstorbene selbst bestimmen, wie das Vermögen aufgeteilt wird. Dies bietet die Möglichkeit, den Ehegatten in besonderem Maße zu berücksichtigen. Allerdings sind dabei die gesetzlichen Pflichtteilsansprüche weiterer Hinterbliebener, wie Kinder oder Eltern, zu beachten.

Eine individuell angepasste letztwillige Verfügung ist entscheidend, um:

  • sicherzustellen, dass der Ehegatte möglichst umfassend abgesichert wird,
  • die familiäre Situation zu berücksichtigen,
  • Streitigkeiten zwischen den Erben zu vermeiden.

Ihre Vorsorge für den Ernstfall

Wer sicherstellen möchte, dass sein Vermögen im Todesfall nach den eigenen Vorstellungen verteilt wird, sollte frühzeitig professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen.

Univ.-Lekt. Mag. Dr. Günter Lippitsch, Experte für Erbrecht, steht Ihnen mit langjähriger Erfahrung und umfassender Fachkompetenz zur Seite. Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch, um Ihre persönlichen Anliegen zu besprechen und maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln.

Kontaktieren Sie uns – wir sind für Sie da!

Weitere Artikel

Die Obsorge

Die Obsorge umfasst alle wesentlichen Aufgaben, die mit der Verantwortung für ein Kind verbunden sind: seine Betreuung und Erziehung, die gesetzliche Vertretung nach außen sowie

Weiterlesen

Folgen Sie uns:

Kanzleizeiten

Montag bis Donnerstag 08:00 bis 17:00 Uhr (oder länger)

Freitag 08:00 bis 14:00 Uhr

Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 09:00 bis 14:00 Uhr

Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr

Parkmöglichkeiten in der Wastiangasse / Lessingstraße (blaue Zone).

Sprechstelle Oldtimer Anwalt

Puchstraße 85 / Objekt C, 8020 Graz

Sprechstelle Marktgemeinde Gamlitz

Jeden ersten Donnerstag im Monat von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhrim Gemeindeamt Gamlitz, Obere Hauptstraße 3, 8462 Gamlitz

Impressum & Datenschutzerklärung

Folgen Sie uns:

Kanzleizeiten

Montag bis Donnerstag 08:00 bis 18:00 Uhr

Freitag 08:00 bis 14:00 Uhr

Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 09:00 bis 14:00 Uhr

Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr

Parkmöglichkeiten in der Wastiangasse / Lessingstraße (blaue Zone).

Impressum & Datenschutzerklärung

© 2023 Lippitsch.Hammerschlag Rechtsanwälte GmbH

©2026