Die AK zieht gegen den ehemaligen Pächter der Parkflächen vor den aufgelassenen Zielpunktfilialen vor Gericht. Sie bringt eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft ein, da die AK-Expertinnen und Experten von Betrug ausgehen.
Quelle: Arbeiterkammer Steiermark – stmk.arbeiterkammer.at
„Bei uns haben sich 42 Betroffene gemeldet, die Zahlungsaufforderungen bekommen haben. Davon haben 25 bereits bezahlt“, schildert Bettina Schrittwieser, Leiterin des AK-Konsumentenschutzes. Dadurch habe der ehemalige Pächter zumindest 8.200 Euro kassiert. Zusammen mit Rechtsanwalt Mag. Günter Lippitsch, der ebenfalls Betroffene vertritt und bereits Zivilverfahren gegen den Ex-Pächter führt, kommt die AK auf insgesamt 85 Betroffene.
Strafbar
Die AK ist der Ansicht, dass die Vorgangsweise nicht nur zivilrechtlich verfolgt werden soll, sondern auch einen strafrechtlichen Tatbestand erfüllt. All jene, die bereits bezahlt haben, werden sich als Privatbeteiligte einem Strafverfahren anschließen.
Zur Erinnerung:
Der ehemalige Pächter hatte Zahlungsaufforderungen verschickt, in denen es beispielsweise hieß, dass der Pkw eines Betroffenen im Juni 2016 rund 28 Minuten „ohne jede Genehmigung“ auf dem ehemaligen Zielpunkt-Parkplatz in Seiersberg abgestellt war. Dies sei eine Besitzstörung und hätte einen Schaden von 265,30 Euro verursacht. Würde nicht bezahlt, dort eine Besitzstörungsklage. „Da das Unternehmen seit September 2016 nicht mehr Pächter ist, besteht keine Wiederholungsgefahr, die Voraussetzung für eine Klage ist“, erklärt Schrittwieser.