Am 29. April 2025 war Rechtsanwalt Dr. Günter Lippitsch zu Gast bei „Guten Morgen Österreich“ auf ORF2. In gleich drei Live-Interviews informierte er das Publikum über ein Phänomen, das immer mehr Autofahrer betrifft – die sogenannte „Parkplatzabzocke“ durch Besitzstörungsklagen.
Was steckt hinter der Parkplatzabzocke?
Immer häufiger berichten Betroffene davon, dass sie ihr Auto nur wenige Minuten auf einem privaten Parkplatz oder einer Privatstraße abgestellt haben – und kurz darauf Post mit einer Besitzstörungsklage oder einer Unterlassungserklärung samt Zahlungsaufforderung erhalten. Die geforderten Beträge liegen dabei oft zwischen 200 und 800 Euro oder mehr.
Dr. Lippitsch erklärte im ORF, warum dieses Vorgehen zunimmt: „Für manche Betreiber ist das mittlerweile ein Geschäftsmodell geworden.“ Besonders dann, wenn die betroffenen Fahrzeughalter lieber zahlen, als sich auf einen potenziell kostspieligen Rechtsstreit einzulassen.
Lohnt sich der Gang zum Anwalt?
„Bei kleineren Beträgen wie 200 Euro kann es sinnvoll sein, zunächst das Gespräch mit dem Betreiber oder dessen Rechtsanwalt zu suchen“, so Lippitsch. Doch bei höheren Forderungen, vor allem ab 400 Euro, rät er klar zur rechtlichen Prüfung des Falls – insbesondere, wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist.
Die Erfolgsaussichten sind dabei keineswegs gering: „Wir haben gegen gewisse Parkplatzbetreiber noch kein einziges Verfahren verloren“, so Dr. Lippitsch. Jeder Fall sei individuell, doch es gebe klare juristische Angriffspunkte gegen überzogene oder ungerechtfertigte Besitzstörungsklagen.
Beispiele aus der Praxis
Ein besonders kurioser Fall: In Wien wurde eine Klage eingereicht, weil jemand nur kurz in eine Privatstraße eingebogen war, um sein Fahrzeug zu wenden. Das Gericht entschied, dass dies keine Besitzstörung darstellt – vielmehr wäre eine solche Klage eine schikanöse Rechtsausübung.
Auch wenn man kurz in einem Fahrzeug sitzen bleibt, ohne auszusteigen, und direkt weiterfährt, sobald jemand einfahren will, liegt in der Regel keine Besitzstörung vor.
Woran erkenne ich Privatgrund?
Nicht immer sind private Flächen eindeutig gekennzeichnet. Oft reichen Unterschiede in der Bodenbeschaffenheit – etwa der Übergang von Asphalt zu Pflaster – um auf Privatgrund hinzuweisen. Ist jedoch nicht erkennbar, dass es sich um privaten Grund handelt, kann eine Besitzstörungsklage unzulässig sein.
Unser Fazit
Die rechtliche Grauzone rund um das Parken auf Privatgrundstücken wird zunehmend zum Problem für viele Autofahrer. Umso wichtiger ist es, sich rechtzeitig juristisch beraten zu lassen, anstatt ungerechtfertigte Forderungen einfach zu bezahlen.
Haben Sie Fragen zu Besitzstörung, Parkverträgen oder ähnlichen Themen?
Wenden Sie sich gerne an unsere Kanzlei – wir beraten Sie kompetent und unverbindlich.


