Seit Monaten deckt Ex-Pächter (36) von Zielpunkt-Parkplätzen Falschparker mit Klagen und horrenden Forderungen ein. Jetzt wird gegen ihn selbst wegen Betrugs ermittelt.
Quelle: Kleine Zeitung, www.kleinezeitung.at
Es war „ein raffiniertes Geschäftsmodell“, das der zwischenzeitliche Parkplatzpächter der pleitegegangenen Zielpunkt-Filialen aufgebaut hat. Zu diesem Schluss kommen der Grazer Anwalt Günter Lippitsch und sein Köflacher Berufskollege Werner Diebald. Beide vertreten sie Autofahrer, die (wie berichtet) in den letzten Wochen und Monaten von dem Ex-Pächter mit horrenden Schadenersatzansprüchen bzw. bei Nichtbezahlung mit Besitzstörungsklagen eingedeckt wurden. Erst gestern ist der umtriebige 36-jährige Niederösterreicher Florian G., der u.a. den Zielpunkt-Parkplatz in Seiersberg bis Sommer 2016 gepachtet hatte, mit einer Klage in Graz abgeblitzt. Kurz zuvor zog er in einem Zivilverfahren gegen eine Weststeirerin den Kürzeren. „Die Frau parkte im Vorjahr auf dem Parkplatz, weil gegenüber ein Kinderarzt ist. Dabei grüßte sie einen Mann, der auf dem Parkplatz herumging. Als sie wenige Minuten später zurückkam, hatte dieser Mann ihr eine Zahlungsaufforderung über 200 Euro mit Verweis auf Besitzstörung an die Scheibe geklebt“, erzählt ihr Anwalt Diebald. Man ließ es auf eine Klage ankommen. Bei Gericht wurde u.a. festgestellt, dass es sich um eine Duldung handelte, weil der Man zur Lenkerin nichts von Parkverbot oder Privatfläche gesagt habe.
Ähnlich wie die Arbeiterkammer berichtet auch Anwalt Lippitsch, dass der Ex-Pächter nun aber weiterhin Zahlungsaufforderungen zwischen 200 und 370 Euro an Falschparker aus dem Vorjahr (mit Fotobeweisen versehen) versendete. „Wir haben bemerkt, dass insbesondere ärmere oder ältere Menschen dies auch zahlen, da sie Angst vor noch teureren Klagen haben.“ Gemeinsam mit ÖAMTC und AK dreht Lippitsch nun den Spieß um: „Wir erstatten Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des schweren gewerbsmäßigen Betruges. Wir laden alle ein, die schon bezahlt haben, sich dem kostenlos anzuschließen, um die Möglichkeit zu schaffen, dass sie das Geld zurückbekommen.“ Herr G. war offenbar von Anfang an nur aufs Abkassieren aus, so die Einschätzung der Anwälte. Sollte die Staatsanwaltschaft in Graz Anklage erheben, wäre das nicht die erste gegen den Ex-Pächter. Laut Urteil des Bezirksgerichts Mödling hat der 36-Jährige gar nie den Pachtzins für die Parkplätze über 18.677,42 Euro bezahlt. Daraufhin hat die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt auch Anklage wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs erhoben. Es gilt die Unschuldsvermutung.