Im Zusammenhang mit dem Kindesunterhalt tauchen immer wieder Begriffe wie „Luxusgrenze“, „Playboygrenze“ oder „Unterhaltsstopp“ auf. Doch was bedeuten diese Begriffe genau – und wann kommen sie bei der Berechnung des Kindesunterhalts tatsächlich zur Anwendung?
Was ist die Luxusgrenze beim Kindesunterhalt?
Die sogenannte Luxusgrenze im Kindesunterhalt markiert eine Obergrenze für die Unterhaltszahlungen, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil über ein überdurchschnittlich hohes Einkommen verfügt. Ziel dieser Grenze ist es, eine Überalimentierung des Kindes zu vermeiden – also eine finanzielle Überversorgung, die dem Kindeswohl möglicherweise sogar schaden könnte.
Warum gibt es eine Begrenzung des Kindesunterhalts?
Obwohl der Kindesunterhalt in Österreich grundsätzlich nach der Prozentwertmethode berechnet wird – also abhängig vom Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils – wird bei sehr hohen Einkommen eine Grenze gezogen.
Der Hintergrund: Ein überhöhter monatlicher Unterhalt könnte bei Kindern pädagogisch fragwürdige Auswirkungen haben. Der Gesetzgeber verfolgt hier ein ausgewogenes Ziel:
Das Kind soll am Wohlstand der Eltern teilhaben, aber nicht überversorgt werden. Der Fokus liegt immer auf dem Kindeswohl.
Wo liegt die Luxusgrenze bzw. der Unterhaltsstopp?
Als Orientierungswert für die sogenannte Playboygrenze bzw. den Unterhaltsstopp gelten in Österreich folgende Richtwerte:
-
Das 2-Fache des Regelbedarfs für Kinder bis zum 10. Lebensjahr
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Das 2,5-Fache des Regelbedarfs für Kinder ab 10 Jahren
Der Regelbedarf ist ein altersabhängiger Durchschnittswert, der jährlich angepasst wird. Er deckt grundlegende Bedürfnisse wie Ernährung, Kleidung, Wohnen, Bildung, Freizeit und Kultur ab.
Wann greift der Unterhaltsstopp?
Ein Unterhaltsstopp oder die Anwendung der Luxusgrenze kommt dann in Betracht, wenn die reguläre Berechnung des Kindesunterhalts zu einem Betrag führen würde, der deutlich über dem tatsächlichen Bedarf des Kindes liegt.
Wichtig: Ob ein Unterhaltsstopp gerechtfertigt ist, wird im Einzelfall durch das Gericht geprüft. Es wird immer individuell entschieden, wie hoch der angemessene Kindesunterhalt tatsächlich ist.
Wie hoch ist die Luxusgrenze derzeit?
| Alter | Regelbedarf (RB) | 2-fach | 2,5-fach | 3-fach |
|---|---|---|---|---|
| 0 – 5,99 | 350,00 € | 700,00 € | 875,00 € | 1.050,00 € |
| 6 – 9,99 | 440,00 € | 880,00 € | 1.100,00 € | 1.320,00 € |
| 10 – 14,99 | 540,00 € | 1.080,00 € | 1.350,00 € | 1.620,00 € |
| 15 – 19,99 | 670,00 € | 1.340,00 € | 1.675,00 € | 2.010,00 € |
| ab 20,00 | 770,00 € | 1.540,00 € | 1.925,00 € | 2.310,00 € |
Beratung bei Fragen zum Kindesunterhalt
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