Das Doppelresidenzmodell bietet eine moderne Möglichkeit für Eltern, die Verantwortung für ihre Kinder nach einer Trennung oder Scheidung gleichmäßig aufzuteilen. Im Gegensatz zu klassischen Betreuungsmodellen, bei denen das Kind überwiegend bei einem Elternteil lebt, ermöglicht das Doppelresidenzmodell, dass das gemeinsame Kind sowohl bei der Mutter als auch beim Vater wohnt und in etwa gleichen Zeiträumen zwischen den beiden Haushalten wechselt, wobei der Betreuungsrhythmus einvernehmlich festgelegt werden kann. Bei diesem Modell besteht faktisch kein “Heim erster Ordnung”, weil der Aufenthalt des Kindes gleichmäßig auf zwei Haushalte aufgeteilt wird. Das Doppelresidenzmodell bringt – sofern es dem Kindeswohl auch tatsächlich entspricht – eine Vielzahl an Vorteile mit sich; nicht nur für das gemeinsame Kind sondern auch für die Eltern.
Wie funktioniert das Doppelresidenzmodell?
Das Modell sieht vor, dass das Kind abwechselnd bei beiden Elternteilen lebt und von ihnen betreut wird. Die Dauer und Häufigkeit der Aufenthalte können flexibel gestaltet werden, je nach den Bedürfnissen des Kindes und den Möglichkeiten der Eltern. Wenngleich der Oberste Gerichtshof in den von ihm entschiedenen Fällen im Zusammenhang mit dem Doppelresidenzmodell von einer “Betreuung des Kindes zu gleichen Teilen” spricht, so muss nicht zwingend eine vollkommen gleichteilige Betreuung vorliegen. Die genaue Grenze, ab der ein Doppelresidenzmodell vorliegt, ist einzelfallabhängig. Bei der Beurteilung ist zwar auf die Kontakttage abzustellen, allerdings hat keine exakte stundenweise Zeiterfassung zu erfolgen. Vielmehr ist eine generalisierende und wertende Betrachtung vorzunehmen.
Beratung und Unterstützung durch Mag. Anna-Carina Kappel
Unsere Rechtsanwaltsanwärterin Mag. Anna-Carina Kappel ist Ihre Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um das Doppelresidenzmodell. Mit ihrer Expertise im Kindschaftsrecht, insbesondere in den Bereichen Obsorge und Kontaktrecht, hilft sie Ihnen dabei, die bestmögliche Lösung für Ihre Familie zu finden. Sie unterstützt Eltern dabei, eine stabile und faire Betreuungssituation für ihre Kinder zu schaffen – stets mit dem Fokus auf das Kindeswohl.
Falls Sie eine Beratung zum Doppelresidenzmodell oder anderen familienrechtlichen Themen wünschen, vereinbaren Sie gerne einen Termin mit Mag. Anna-Carina Kappel unter recht@anwalt-graz.at


