Probleme beim Ankauf oder Verkauf, Typisierungsprobleme, Schadensfälle, Werkstattarbeiten oder Reparaturkosten bieten Jahr für Jahr eine breite Plattform für rechtliche Berührungspunkte. Als Oldtimer-Freund und Eigentümer von Oldtimern bietet Dr. Günter Lippitsch ein fachkundiges rechtliches Spezialwissen.
In unserem heutigen Blogartikel beantworten wir für Sie die uns häufig gestellte Frage:
Ab wann ist ein Fahrzeug in Österreich ein „historisches Fahrzeug“?
Ein historisches Fahrzeug ist ein erhaltungswürdiges, nicht zur ständigen Verwendung bestimmtes Fahrzeug, mit Baujahr 1955 oder davor bzw, älter als 30 Jahre und in die vom Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie approbierten Liste der historischen Kraftfahrzeuge eingetragen (§ 131b); welches nicht für den alltäglichen Gebrauch verwendet wird.
Die Klassifizierung als historisches Fahrzeug ist sinnvoll, weil man generell in Städte mit verhängten Fahrverboten (Abgasvorschriften) einfahren kann. Für historische Fahrzeuge gelten Ausnahmen bei der § 57a Überprüfung, etwa bei der Bremsleistung. Daneben bieten sehr viele Versicherungen für Oldtimer spezielle (günstige) Tarife. Die historischen Kraftfahrzeuge müssen auch nur alle zwei Jahre begutachtet werden. Das Fahrzeug darf nicht öfter als an maximal 120 Tagen pro Jahr verwendet werden; dazu müssen fahrtenbuchartige Aufzeichnungen (Achtung! Kein genaues Fahrtenbuch) geführt werden. Die Aufzeichnungen sind der Behörde auf Verlangen vorzulegen.
Sollten Sie weitere Fragen zum Thema Oldtimerrecht haben, freuen wir uns über eine Nachricht von Ihnen. Sie erreichen uns unter recht@anwalt-graz.at.
Dr. Günter Lippitsch hat eine große Leidenschaft – Oldtimer. Er pflegt dieses Hobby auch im privaten Bereich und verbindet sein Wissen im Umgang mit klassischen Fahrzeugen und den Themen aus rechtlichen Belangen zu seiner besonderen Expertise als Oldtimer-Anwalt. Als Rechtsanwalt ist er sich der besonderen Problembereiche und Fallstricke im Verkehrs-, Veranstaltungsrecht, Gewährleistung- und Schadenersatzrecht nach Unfällen oder Fehlkäufen bewusst. Mit umfassendem Fachwissen und Erfahrung begleitet er österreichweit seine Klienten unter Einbeziehung seiner Kontakte zu Sachbearbeitern von Versicherungen und Sachverständigen in Oldtimerfragen. Damit bietet er eine breite Plattform für jedwede rechtliche Oldtimer-Rechtsthematik, die er auch in Fachvorträgen einem interessierten Publikum näherbringt.