Sie sind mit der Mutter eines Kindes verheiratet, haben aber Zweifel an Ihrer Vaterschaft? Laut österreichischem Recht gilt: Wer bei Geburt mit der Mutter verheiratet ist, ist automatisch der rechtliche Vater – unabhängig von der biologischen Abstammung. Doch was bedeutet das konkret für Unterhaltspflichten, Rechte und Pflichten? Und welche Möglichkeiten gibt es, die Vaterschaft anzufechten? In diesem Beitrag klären wir die wichtigsten rechtlichen Grundlagen und zeigen, wann und wie Sie handeln sollten. Rechtsanwaltsanwärterin Mag. Anna-Carina Kappel steht Ihnen dabei beratend zur Seite.
Wann bin ich rechtlich der Vater?
Laut Gesetz ist der Vater des Kindes der Mann
- der mit der Mutter im Zeitpunkt der Geburt des Kindes verheiratet ist
- der die Vaterschaft anerkannt hat oder
- dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist
Falls Sie also zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes verheiratet waren, sind Sie rechtlich der Vater des Kindes – auch dann, wenn Sie nicht der biologische Vater sind. Diese rechtliche Vaterschaft bleibt auch nach einer Trennung bestehen.
Wie kann die Vaterschaft angefochten werden?
Wurde das Kind in aufrechter Ehe geboren, können Mutter, Ehemann und das Kind (dieses vertreten durch den Kinder- und Jugendhilfeträger) die Aberkennung der Vatershaft beantragen. Dafür gibt es jedoch eine Frist von zwei Jahren, die ab dem Zeitpunkt läuft, an dem der Vater von Umständen erfährt, die gegen seine Vaterschaft sprechen.
Was passiert, wenn die Vaterschaft aberkannt wird?
Falls Ihnen die rechtliche Vaterschaft aberkannt wird, bedeutet das:
- Sie sind nicht mehr verpflichtet, Unterhalt zu zahlen
- Sie können unter Umständen bereits gezahlten Unterhalt zurückfordern
Was sollten Sie tun, wenn Zweifel an der Vaterschaft bestehen?
Wenn Sie Zweifel an der Vaterschaft haben, ist es wichtig, sich rechtzeitig rechtliche Unterstützung zu suchen. Die rechtlichen Möglichkeiten sind komplex, und es ist entscheidend, Ihre Rechte und Optionen zu kennen. Unsere Rechtsanwaltsanwärterin Mag. Anna-Carina Kappel bietet Ihnen umfassende rechtliche Beratung im Bereich des Kindschaftsrechts.
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