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Neuregelung zur Kfz-Haftpflichtversicherung: Was Oldtimer-Fahrer jetzt wissen müssen

In der aktuellen Österreich-Spezial-Ausgabe des OLDTIMER MARKT (07/2025) klärt der auf Oldtimerrecht spezialisierte Rechtsanwalt Dr. Günter Lippitsch über die neuen Regelungen der Kfz-Haftpflichtversicherungs-Änderungsrichtlinie auf. Unter der Rubrik „Die Ratgeber – Guter Rat ist nicht teuer“ zeigt er auf, welche Auswirkungen die Gesetzesänderung konkret auf Oldtimerveranstaltungen hat – insbesondere auf Rallyes, Gleichmäßigkeitsfahrten oder Trainingsläufe.

Die Richtlinie bringt klare Regelungen für Motorsportveranstaltungen und führt neue Ausnahmen ein. Wichtig für Veranstalter und Teilnehmer: Eine Absicherung durch alternative Versicherungen ist zwingend erforderlich, wenn klassische Kfz-Haftpflichtversicherungen keinen Schutz mehr bieten. Auch wenn Höchstgeschwindigkeit nicht im Fokus steht, gelten viele Oldtimer-Rallyes als „kraftfahrsportliche Veranstaltung“ – mit entsprechendem Einfluss auf den Versicherungsschutz.

Gerade für Veranstalter, die öffentliche und nicht vollständig abgesperrte Strecken nutzen, bringt die Neuregelung juristische Unsicherheiten mit sich. Eine sorgfältige Prüfung der Versicherungsbedingungen ist daher unerlässlich.

Weitere Infos zum Oldtimeranwalt Dr. Günter Lippitsch sowie seine Rechtsberatung im Bereich Oldtimerrecht finden Sie unter:
https://anwalt-graz.at/oldtimeranwalt/

Den vollständigen Artikel aus dem OLDTIMER MARKT 07/2025 können Sie hier als PDF herunterladen oder direkt in der Printausgabe nachlesen.

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