News

Lippitsch.Hammerschlag Rechtsanwälte

Kategorien:

Was ist ein Erbverzicht?

Lippitsch.Hammerschlag_Erbverzicht

Der Erbverzicht ist ein rechtlicher Vertrag, der zwischen einem potenziellen Erben und dem späteren Verstorbenen (früher: Erblasser) zu dessen Lebzeiten geschlossen wird. Mit diesem Vertrag verzichtet der Erbberechtigte auf sein gesetzliches Erbrecht und kann so bewusst von der Erbfolge ausgeschlossen werden. Doch was bedeutet ein Erbverzicht im Detail und welche rechtlichen Aspekte sind zu beachten?

Definition und Ziel des Erbverzichts

Ein Erbverzicht dient in erster Linie dazu, Rechtsklarheit innerhalb der Familie oder unter den potenziellen Erben zu schaffen. Durch den Verzicht eines Erbberechtigten kann der Erblasser sicherstellen, dass bestimmte Vermögenswerte oder Teile des Nachlasses gezielt an andere Personen übertragen werden. Der Verzichtende hat im Gegenzug meist schon zu Lebzeiten des Erblassers Vorteile oder Ausgleichszahlungen erhalten.

Voraussetzungen für einen wirksamen Erbverzicht

Ein Erbverzichtsvertrag unterliegt strengen gesetzlichen Formvorschriften. Damit der Vertrag rechtlich wirksam ist, muss er entweder:

  • In Form eines Notariatsakts oder
  • Durch ein gerichtliches Protokoll

beurkundet werden. Nur so kann die Rechtsverbindlichkeit des Verzichts sichergestellt werden.

Umfang des Erbverzichts

Der Verzicht kann unterschiedlich ausgestaltet sein:

  1. Umfassender Erbverzicht: Der Verzicht betrifft das gesamte zukünftige Erbrecht, einschließlich des Pflichtteilsrechts.
  2. Eingeschränkter Verzicht: Der Verzicht kann sich nur auf bestimmte Berufungsgründe wie gesetzliche Erbfolge, Testament oder Erbvertrag beschränken.
  3. Pflichtteils- oder Vermächtnisverzicht: Es kann auch gezielt nur auf Ansprüche aus dem Pflichtteilsrecht oder auf Vermächtnisse verzichtet werden.

Dabei gilt: Ein allgemeiner Verzicht auf das Erbrecht umfasst auch den Pflichtteil, es sei denn, der Verzicht auf den Pflichtteil wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Auswirkungen auf Nachkommen

Ein Erbverzicht erstreckt sich in der Regel auch auf die Nachkommen des verzichtenden Erben, es sei denn, der Vertrag sieht ausdrücklich andere Regelungen vor. Dadurch wird nicht nur der Verzichtende, sondern auch seine Kinder von der Erbfolge ausgeschlossen.

Bindungswirkung des Erbverzichts

Ein einmal geschlossener Erbverzichtsvertrag ist einseitig unwiderruflich. Er kann also nicht einseitig zurückgenommen oder geändert werden, es sei denn, alle Vertragsparteien einigen sich auf eine Änderung oder Aufhebung.

Ihre Experten für Erbrecht: Univ.-Lekt. Mag. Dr. Günter Lippitsch

Möchten Sie einen Erbverzicht in Betracht ziehen oder haben Sie Fragen zu den rechtlichen und finanziellen Folgen eines solchen Vertrags? Univ.-Lekt. Mag. Dr. Günter Lippitsch, Experte im Erbrecht und erfahren in der Gestaltung rechtssicherer Verträge, steht Ihnen kompetent zur Seite.

Dr. Lippitsch berät Sie umfassend, ob es um die Gestaltung eines Erbverzichts, die Abklärung von Pflichtteilsansprüchen oder die Klärung individueller Regelungen geht. Kontaktieren Sie uns unter recht@anwalt-graz.at – wir helfen Ihnen, die beste Lösung für Ihre persönliche Situation zu finden.

Weitere Artikel

Die Obsorge

Die Obsorge umfasst alle wesentlichen Aufgaben, die mit der Verantwortung für ein Kind verbunden sind: seine Betreuung und Erziehung, die gesetzliche Vertretung nach außen sowie

Weiterlesen

Folgen Sie uns:

Kanzleizeiten

Montag bis Donnerstag 08:00 bis 17:00 Uhr (oder länger)

Freitag 08:00 bis 14:00 Uhr

Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 09:00 bis 14:00 Uhr

Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr

Parkmöglichkeiten in der Wastiangasse / Lessingstraße (blaue Zone).

Sprechstelle Oldtimer Anwalt

Puchstraße 85 / Objekt C, 8020 Graz

Sprechstelle Marktgemeinde Gamlitz

Jeden ersten Donnerstag im Monat von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhrim Gemeindeamt Gamlitz, Obere Hauptstraße 3, 8462 Gamlitz

Impressum & Datenschutzerklärung

Folgen Sie uns:

Kanzleizeiten

Montag bis Donnerstag 08:00 bis 18:00 Uhr

Freitag 08:00 bis 14:00 Uhr

Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 09:00 bis 14:00 Uhr

Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr

Parkmöglichkeiten in der Wastiangasse / Lessingstraße (blaue Zone).

Impressum & Datenschutzerklärung

© 2023 Lippitsch.Hammerschlag Rechtsanwälte GmbH

©2026