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Wahr oder Falsch: Eine einvernehmliche Scheidung muss immer vor Gericht stattfinden?

Eine Einvernehmliche Scheidung - Lippitsch.Hammerschlag

Antwort: Wahr.

Eine einvernehmliche Scheidung muss derzeit in Österreich vor Gericht erfolgen. Dabei handelt es sich jedoch nicht um ein klassisches Streitverfahren, sondern um ein Verfahren, das auf einem gemeinsamen Antrag der Ehegatten basiert. Dieser Antrag setzt voraus, dass sich die Ehegatten bereits im Vorfeld über alle wesentlichen Scheidungsfolgen geeinigt haben.

Voraussetzungen für eine einvernehmliche Scheidung

Damit ein Gericht die Scheidung aussprechen kann, müssen folgende Punkte vorab geregelt sein:

  1. Obsorge
  2. Kontaktrecht
  3. Unterhaltspflichten
  4. Vermögensaufteilung

Diese Vereinbarungen werden in einer sogenannten Scheidungsfolgenvereinbarung festgehalten und sind Voraussetzung für die Einbringung des Scheidungsantrags. Ohne dieses Einvernehmen ist eine Durchführung der einvernehmlichen Scheidung nicht möglich.

Der Ablauf vor Gericht

Das Gesetz sieht vor, dass eine mündliche Verhandlung vor dem zuständigen Gericht stattfindet. In dieser Verhandlung wird geprüft, ob alle rechtlichen Voraussetzungen für die Scheidung erfüllt sind. Dabei geht es jedoch nicht um einen Streit, sondern vielmehr um die formelle Abwicklung.

Wichtig:

  • Der Antrag auf einvernehmliche Scheidung kann bis zur rechtskräftigen Entscheidung jederzeit von beiden Ehegatten zurückgenommen werden.
  • Erscheint ein Antragsteller nicht zur Verhandlung, gilt der Antrag automatisch als zurückgenommen.

Zukunftsperspektive: Einvernehmliche Scheidung beim Notar?

In einem Forderungskatalog der Österreichischen Notariatskammer an die neue Bundesregierung wurde angeführt, dass auch die Notar:innen als Gerichtskommissär:innen ein wichtiger Teil der Justiz darstellen würden, weswegen es zukünftig möglich sein soll, einvernehmliche Scheidungen vollständig bei Notar:innen abzuwickeln, um die österreichischen Gerichte zu entlasten. Ob und wann diese Möglichkeit Realität wird, bleibt abzuwarten. Bis dahin sind ausschließlich Gerichte für die Durchführung einvernehmlicher Scheidungen zuständig.

Unsere Expertise für Ihre Scheidung

Die Kanzlei Lippitsch.Hammerschlag Rechtsanwälte unterstützt Sie bei Ihrer einvernehmlichen Scheidung mit umfassendem Know-how, langjähriger Erfahrung und viel Einfühlungsvermögen. RA Dr. Günter Lippitsch und RAA Mag. Anna-Carina Kappel, unsere Experten für Familien- und Scheidungsrecht, stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Seite und begleiten Sie durch jeden Schritt dieses sensiblen Prozesses.

Kontaktieren Sie uns für ein Beratungsgespräch. Wir sind für Sie da!

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