Antwort: Wahr.
Eine einvernehmliche Scheidung muss derzeit in Österreich vor Gericht erfolgen. Dabei handelt es sich jedoch nicht um ein klassisches Streitverfahren, sondern um ein Verfahren, das auf einem gemeinsamen Antrag der Ehegatten basiert. Dieser Antrag setzt voraus, dass sich die Ehegatten bereits im Vorfeld über alle wesentlichen Scheidungsfolgen geeinigt haben.
Voraussetzungen für eine einvernehmliche Scheidung
Damit ein Gericht die Scheidung aussprechen kann, müssen folgende Punkte vorab geregelt sein:
- Obsorge
- Kontaktrecht
- Unterhaltspflichten
- Vermögensaufteilung
Diese Vereinbarungen werden in einer sogenannten Scheidungsfolgenvereinbarung festgehalten und sind Voraussetzung für die Einbringung des Scheidungsantrags. Ohne dieses Einvernehmen ist eine Durchführung der einvernehmlichen Scheidung nicht möglich.
Der Ablauf vor Gericht
Das Gesetz sieht vor, dass eine mündliche Verhandlung vor dem zuständigen Gericht stattfindet. In dieser Verhandlung wird geprüft, ob alle rechtlichen Voraussetzungen für die Scheidung erfüllt sind. Dabei geht es jedoch nicht um einen Streit, sondern vielmehr um die formelle Abwicklung.
Wichtig:
- Der Antrag auf einvernehmliche Scheidung kann bis zur rechtskräftigen Entscheidung jederzeit von beiden Ehegatten zurückgenommen werden.
- Erscheint ein Antragsteller nicht zur Verhandlung, gilt der Antrag automatisch als zurückgenommen.
Zukunftsperspektive: Einvernehmliche Scheidung beim Notar?
In einem Forderungskatalog der Österreichischen Notariatskammer an die neue Bundesregierung wurde angeführt, dass auch die Notar:innen als Gerichtskommissär:innen ein wichtiger Teil der Justiz darstellen würden, weswegen es zukünftig möglich sein soll, einvernehmliche Scheidungen vollständig bei Notar:innen abzuwickeln, um die österreichischen Gerichte zu entlasten. Ob und wann diese Möglichkeit Realität wird, bleibt abzuwarten. Bis dahin sind ausschließlich Gerichte für die Durchführung einvernehmlicher Scheidungen zuständig.
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