Dr. Günter Lippitsch, Experte für Scheidungsrecht, beantwortet häufig gestellte Fragen zum Thema Scheidungsrecht.
“Wer zahlt den Anwalt bei einer Scheidung?”
In den überwiegenden Fällen trägt jeder Ehepartner die Kosten für seinen eigenen Anwalt; dies ist meist der Fall, wenn eine vergleichsweise Regelung zustande kommt. Im streitigen Scheidungsverfahren (zur Verschuldensfrage) gelten klare Kostenregeln. Der Unterlegene muss seinem Gegner die Verfahrenskosten bei Alleinverschulden zur Gänze und bei überwiegendem Verschulden zur Hälfte bezahlen. Bei gleichteiligem Verschulden werden die Verfahrenskosten wechselseitig aufgehoben.
Besondere Regelungen bestehen für die Anwaltskosten im Aufteilungsverfahren. Streitigkeiten um eheliches Vermögen und eheliche Ersparnisse können nach lange andauernder Ehe besonders kostspielig werden. Bei hohen Beträgen empfiehlt sich die Vereinbarung des Anwaltshonorars auf Stundenbasis.
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