RA Mag. Günter Lippitsch hat beim Obersten Gerichtshof die erste österreichische Entscheidung über die Frage der Wertminderung bei Oldtimerfahrzeugen erreicht.
Der OGH sagt im Wesentlichen, dass die Wertminderung nicht nur bei Neufahrzeugen, sondern eben auch bei Oldtimern zustehen kann. Maßgeblich ist die Differenz zwischen dem Wert vor der Beschädigung und jenem nach der Reparatur. Die Feststellung dieser Werte ist Tatfrage (Beurteilung durch einen befugten Sachverständigen). Bei weitergehenden Fragen im Zusammenhang mit Schäden an Oldtimern wenden Sie sich gerne an RA Mag. Günter Lippitsch.